Übereinkommen Nr. 190 & Beseitigung von Gewalt und Belästigung

Datum:

Am 30.05.2023 wurde das Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es ist somit seit dem 31.05.2023 in Kraft.

Quelle   Bundesgesetzblatt.

Mehr Schutz vor Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt

Um den Schutz von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und anderer Personen vor Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt geht es in der Konvention Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation, der sich Deutschland am 30.05.2023 angeschlossen hat. Das Übereinkommen setzt weltweit ein klares Zeichen, das jedes Verhalten, dass Menschen im Arbeitsumfeld herabsetzt, demütigt, sexuell belästigt oder auch physisch bzw. psychisch angreift, verboten und damit auch geächtet wird. Erstmals existiert damit eine international verbindliche Definition von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Bislang haben sich bereits 20 andere Staaten dem Übereinkommen angeschlossen. Das Übereinkommen tritt für jeden Mitgliedstaat 12 Monate nach Eintragung seiner Ratifizierung in Kraft. Ob sich durch das völkerrechtliche Übereinkommen für Deutschland Handlungsbedarf ergibt, ist zur Zeit noch offen. Von den ratifizierenden Staaten fordert die Konvention, das konkrete Maßnahmen ergriffen werden. Hier geht es neben der entsprechenden Ausrichtung von Gesetzen auch um die Sicherstellung „… das ist Fällen von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt leichter Zugang zu geeigneten und wirksamen Abhilfemaßnahmen sowie zu sicheren, fairen und wirksamen Melde- und Streitbeilegungsmechanismen und -verfahren“ bestehen (vgl. Artikel 10 des Übereinkommens). Der Schutz von beschwerdeführenden Personen, Opfern, Zeuginnen und Zeugen sowie Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen vor Viktimisierung oder Vergeltungsmaßnahmen hat auch hier oberste Priorität.

Zur Ahndung und Meldung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt bietet sich ein Hinweisgebersystem innerhalb des Unternehmens an. Im kostenlosen Geminar „Hinweisgeberschutzgesetz – Dringender Handlungsbedarf für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten“ am 22.06.2023 wird aufgezeigt, was bei einem Meldesystem zu beachten ist.