TTDSG & Cookies

Datum:

Die Datenschutzerklärungen und der Cookie-Banner auf der Webseite müssen bis zum 01.12.2021 überarbeitet sein, sonst drohen hohe Bußgelder.

Das neue „Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“ (TTDSG) sieht vor, dass Cookies auf Webseiten nur gesetzt werden dürfen, wenn der User umfassend aufgeklärt wurde und dieser freiwillig die einzelnen Cookies zulassen und ablehnen kann. Deshalb findet man auf vielen Webseiten sog. Consent-Management-Tools, mit denen man die Cookies verwalten kann.