TranspR & Gebühren 2022

Datum:

Nach der aktuellen Anlage „Gebührenverzeichnis“ zur Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV) steigen die jährlichen Gebühren zur Führung des Transparenzregisters erneut an.

  • Jahr 2020 - Gebühr 4,80 EUR/Jahr
  • Jahr 2021 - Gebühr 11,47 EUR/Jahr
  • Jahr 2022 - Gebühr 20,80 EUR/Jahr

Weitere Informationen zum Thema Transparenzregister inkl. Gebührenbefreiung finden Sie unter den Web-Links.

Gebührenbefreiung leichter erreichbar

Der Bundesanzeiger Verlag verschickt an eingetragene Vereine, gGmbHs und Stiftungen Anträge auf Gebührenbefreiung für das Transparenzregister bei Gemeinnützigkeit. Das Antragsformular inklusive Erläuterungen und Ausfüllhinweisen steht auch auf der Internetseite des Transparenzregisters zum Download bereit (siehe Web-Links). Eine Befreiung für das Jahr 2021 kann noch bis 30.06.2022 beantragt werden.

Hintergrund      Die Gebührenbefreiung für gemeinnützige Einrichtungen ist mit der Änderung des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes, die am 01.08.2021 in Kraft getreten ist, vereinfacht worden. Bisher war aber unklar, wie man nachweist, dass man gemeinnützig ist. Das ist jetzt geklärt: Einen zusätzlichen Nachweis (durch Beilage eines Freistellungsbescheids) müssen Einrichtungen nicht erbringen, wenn sie das Transparenzregister auf dem Antrag ermächtigen, beim zuständigen Finanzamt Auskünfte einzuholen. Dazu muss die Einrichtung nur ihre Steuernummer und das zuständige Finanzamt angeben.