Transparenzregistergebührenverordnung

Datum:

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die "Besondere Gebührenverordnung zum Transparenzregister" (Transparenzregistergebührenverordnung–TrGebV) in der Fassung vom 08.01.2020 veröffentlicht.

Neu sind Regelungen zu "Tragung der Gebühren durch Dachverbände" (§ 3) sowie ein " Verfahren für eine Gebührenbefreiung bei steuerbegünstigten Zwecken" (§ 4)

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