Transparenzregister & Vollregister

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Das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz hat mit Wirkung vom 01.08.2021 durch Änderung des Geldwäschegesetzes das Transparenzregister in ein Vollregister gewandelt. Seither sind grundsätzlich alle juristischen Personen des Privatrechts (e.V., GmbH, UG, Stiftungen) grundsätzlich verpflichtet Angaben über ihre wirtschaftlich Berechtigten zu machen.

Unser Artikel verschafft Ihnen einen Überblick überdie neue Rechtslage,
Fristen der Übergangsregelungen,
Grenzen der automatischen Eintragung für e.V. sowie
der Neuerung für Gebührenbefreiungen.


Unter Themen & Formulare stellen wir Ihnen darüber hinaus zur Verfügung:Weiterführende Informationen zum Thema Transparenzregister.
Den Auszug "Ausfüllhilfe" aus unserem Mandantenanschreiben. Dort erhalten Sie Hilfe zur Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten sowie eine Übersicht der typischen Anwendungsfälle.
In der Anleitung Gebührenbefreiung erläutern wir das komplette Verfahren zum Antragsverfahren zur Gebührenbefreiung bei steuerbegünstigten Zwecken

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