Transparenzregister & Vereine
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Derzeit erhalten Vereine von der Bundesanzeiger Verlag GmbH Bescheide über die Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters. Das ist rechtens.
Berechnet wird eine Jahresgebühr von 2,50 Euro. Vereine müssen die Jahresgebühr von 2,50 EUR rückwirkend ab dem Jahr 2017 zahlen. Für das Jahr 2017 fällt nur eine hälftige Gebühr an. Die Gebühr wird künftig jährlich fällig.
Zwar besteht für Vereine keine Meldepflicht zum Transparenzregister, weil sich die dort anzugebenden Informationen bereits aus der Eintragung im Vereinsregister ergeben. Die Gebühr wird aber nicht für die Eintragung erhoben, sondern für die Führung des Transparenzregisters.
Die rechtliche Grundlage dafür ergibt sich aus § 1 Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV) in Verbindung mit Nr. 1 Anlage 1 TrGebV.