Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz
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Der Bundesrat hat in seiner 1006. Sitzung am 25.06.2021 unter TOP 18 dem „Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz“ (Drucksache 505/21) zugestimmt.
Das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzführt eine bußgeldbewehrte Meldepflicht für solche Gesellschaften ein, die bislang ihre wirtschaftlich Berechtigten noch nicht an das deutsche Transparenzregister direkt zu melden hatten.
wandelt das bisherige Auffangregister in ein Vollregister. Bislang handelt es sich beim deutschen Transparenzregister lediglich um ein sog. Auffangregister, das in der Regel auf andere Register wie das Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister verweist.
Tritt überwiegend zum 01.08.2021 in Kraft.
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