Transparenzregister & Aktualisieren

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Gemäß dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz, GwG) sind die gesetzliche Vertreter von juristischen Personen des Privatrechts (Vereine, GmbH, Stiftungen) zur unverzüglichen Eintragung und Aktualisierung ihrer wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister verpflichtet.

Eine Übersicht der üblichen Anwendungsfälle finden Sie unter Themen & Formulare.

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