Transparenzregister 2020

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Das Bundesverwaltungsamt (BVA) macht derzeit vor dem Hintergrund des "Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie (EU) 2018/843 zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (EU) 2015/849" auf die Veränderungen und verschärften Bußgeldregelungen zum Transparenzregister ab 2020 aufmerksam.

Insbesondere auf die Mitteilungspflicht von GmbHs ohne elektronische Gesellschafterliste wird hingewiesen (GmbH-Gründung vor 2007).

Bei Bedarf sind wir Ihnen gerne bei der Eintragung im Transparenzregister behilflich.

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