Testdokumentation & 3G am Arbeitsplatz

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Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist am 24.11.2021 in Kraft getreten.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert einige Bestandteile der neuen gesetzlichen Regeln zur Kontrolle des Impf-, Genesenen- oder Teststatus (3G) durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Die Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit den Zugangskontrollen sowie Hinweise zum Datenschutz werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in den FAQ 1.1.13 – 1.1.15 erläutert.

Quelle BfDI Pressemitteilung 16/2021 vom 19.11.2021 (Auszug).