Stiftungssatzung & Vorstandsvergütung

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Die Ausübung eines Ehrenamts und die Zahlung einer Vergütung schließen sich aus. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat diesen Grundsatz mit dem Beschluss vom 04.11.2019 [Aktenzeichen 6 B 57/19] bestätigt.

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