Steuerfortentwicklungsgesetz & Tagespolitik
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Im Rahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG) will der Gesetzgeber klarstellen, dass steuerbegünstigte Vereine auch zu tagespolitischen Themen Stellung beziehen dürfen, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden. Hierdurch soll wichtiges demokratisches Engagement gemeinnütziger Vereine unterstützt und gefördert werden. Eine gesetzliche Kodifizierung sei für den Anwender sichtbarer und verlässlicher als die bisherige Verwaltungsregelung.
Quelle § 58 Nr. 11 AO-E idF. des Regierungsentwurfs eines Steuerfortentwicklungsgesetzes
Gelegentliche Stellungnahmen zu tagespolitischen Themen bald erlaubt?
Vereinzelte Äußerungen zu tagespolitischen Themen außerhalb des Satzungszwecks verstoßen zwar grundsätzlich gegen das Ausschließlichkeitsgebot, demzufolge eine steuerbegünstigte Körperschaft nur ihre satzungsmäßigen Zwecke verfolgen darf. Allerdings rechtfertigen geringfügige Verstöße unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des ihm innewohnenden Bagatellvorbehalts nicht die Aberkennung der Gemeinnützigkeit.
„Gelegentlich“ bedeutet aber nicht, sich bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu politischen Themen zu äußern. Die Äußerungen müssen aufgrund eines besonderen Anlasses erfolgen und der steuerbegünstigten Zweckverfolgung untergeordnet sein. Dabei ist eine Gesamtbetrachtung zugrunde zu legen. Unter diesen Voraussetzungen können auch wiederholte Äußerungen über einen Zeitraum von mehreren Wochen aufgrund eines besonderen Anlasses noch unschädlich sein. Dagegen ist das Betreiben oder Unterstützen von Parteipolitik nach der Abgabenordnung immer gemeinnützigkeitsschädlich, auch wenn es nur gelegentlich erfolgt.
Hinweis Die Regelung findet zum Beispiel Anwendung auf den Aufruf eines Sportvereins gegen „Rassismus“ anlässlich von aktuellen Vorkommnissen (etwa bei einem Fußballspiel). Darüber hinaus findet sie beispielsweise auch Anwendung, wenn Karnevals- oder Sportvereine sich vereinzelt für Frieden oder gegen Rassismus engagieren und in diesem Zusammenhang zu Friedens- oder Antirassismusdemonstrationen aufrufen.