Statusfeststellung & Honorarrückforderung

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Der Arbeitgeber kann die Rückzahlung überzahlter Honorare verlangen, wenn nachträglich der Arbeitnehmerstatus eines vermeintlich freien Mitarbeiters festgestellt und die im Arbeitsverhältnis geschuldete Vergütung niedriger ist als das vereinbarte Honorar, wie jüngst das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 26.06.2019 [Aktenzeichen 5 AZR 178/18] entschieden hat.

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