Sozialversicherung & Honorartätigkeit neben Vorstandsamt
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Sind Vorstandsmitglieder auch als Übungsleiter, Trainer oder Dozenten auf selbstständiger Basis für den Verein tätig, gelten keine sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten. Das Urteil des Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern (LSG) vom 24.02.2022 [Aktenzeichen L 4 R 73/15] betraf einen Turnverein, in dem ein Vorstandsmitglied als Übungsleiter tätig war. Weil der Zuwendungsgeber Fördermittel nur für Festanstellungen gewährte, wurde zum Schein ein Arbeitsvertrag geschlossen.
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