Sozialversicherung & Amateursportler

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Mitunter werden Spielern auch im unteren Ligabereich Gelder gezahlt. Das ist grundsätzlich möglich, wenn die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Spielregeln eingehalten werden. Kommt der Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Betriebsprüfung allerdings zu dem Ergebnis, dass abhängige Beschäftigungsverhältnisse vorliegen, drohen erhebliche Nachzahlungen, wie das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) vom 27.07.2021 [Aktenzeichen L 2 BA 26/21] zeigt.