Sozialversicherung & GmbH-Geschäftsführer in Vereinsmutter

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Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (LSG) ist der Geschäftsführer einer GmbH, deren alleiniger Gesellschafter ein eingetragener Verein ist, abhängig beschäftigt. Im Urteilsfall war der GmbH-Geschäftsführer auch alleinvertretungsberechtigtes Mitglied des aus drei Personen bestehenden Vereinsvorstands. Dieser Umstand begründet laut LSG keine selbständige Tätigkeit.

Quelle   LSG Baden-Württemberg, Urteil 23.05.2023 [Aktenzeichen L 11 BA 3282/21].

Wenn ein GmbH-Geschäftsführer auch Vorstand der Vereinsmutter ist

Der GmbH-Geschäftsführer hatte argumentiert, er leite als Vorstandsmitglied des Trägervereins die GmbH wie ein Gesellschafter-Geschäftsführer. Dem hat das LSG widersprochen. Der Geschäftsführer sei nicht GmbH-Gesellschafter, sondern nur Vorstandsmitglied des einzigen Gesellschafters gewesen. Er sei auch nicht an der Gesellschafterin, dem Verein, beteiligt gewesen. Laut LSG verfügte er weder über eine Kapitalbeteiligung an der GmbH noch am Gesellschafter und trug daher keinerlei unternehmenstypisches Risiko. Er sei nicht in seinem „eigenen“ Unternehmen, sondern einem fremden Betrieb tätig gewesen. Dass der Geschäftsführer der GmbH eine monatliche, als „Honorar“ bezeichnete Vergütung für seine Tätigkeit in Höhe von 2.500 € nebst Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hatte, änderte nichts an dieser Beurteilung.