Sonderrechte & Entzug

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Gibt die Satzung Mitgliedern ein Sonderrecht, kann es nicht ohne Zustimmung des Mitglieds entzogen werden. Deswegen sollte der Verein hier vorsichtig sein. Das zeigt der Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) vom 20.08.2019 [Aktenzeichen 5 W 43/19].

Lesen Sie den gesamten Artikel der Ausgabe 372/2019 aus dem Newsletter „Vereinsinfobrief".

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