Schwitzen statt sitzen

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Steuerstrafverfahren können in Baden-Württemberg jetzt auch durch Ableistung gemeinnütziger Arbeit eingestellt werden. Das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ hat gute Chancen, in anderen Bundesländern ebenfalls Schule zu machen.

Quelle  Finanzministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung 01.03.2022.

Was steckt hinter dem Projekt „Schwitzen statt Sitzen“?

In einem Strafverfahren kann mit Zustimmung des Gerichts die Ableistung gemeinnütziger Arbeit statt einer Strafe festgesetzt werden, wenn dem nicht eine „Schwere der Schuld“ entgegensteht. Überspitzt formuliert, müssen Sie nicht befürchten, dass ein Mörder in Ihrem Verein arbeitet. In Baden-Württemberg können nun auch Steuersünder für eine Einstellung ihres Verfahrens gemeinnützige Arbeit in sozialen, kommunalen, caritativen, kirchlichen und als gemeinnützig anerkannten Einrichtungen leisten.

Sie können Ihren Verein als entsprechende Beschäftigungsstelle anerkennen lassen. Zuständig hierfür ist die bei der Staatsanwaltschaft angesiedelte Gerichtshilfe. Den Antrag können Sie formlos stellen. Sie müssen nur den Zweck des Vereins darstellen und beschreiben, in welchem (steuerbegünstigen) Bereich Sie Arbeiten anbieten können. Fügen Sie auch Ihren aktuellen Freistellungsbescheid bei.

Hinweis             Der eingesetzten Person können Sie die Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten und Auslagen) erstatten. Eine Vergütung für die Arbeit ist jedoch untersagt. Wenn Sie gleichwohl eine Vergütung zahlen sollten, gefährden Sie Ihren Status als Beschäftigungsstelle.

Die eingesetzten Menschen sollten begleitet werden. Daher sollte Ihr Verein einen „Betreuer“ zur Verfügung stellen, der sich um sie kümmert und die Einsätze in Absprache mit der Behörde koordiniert. Viele Bundesländer sehen Förderungen für Einsatzstellen in Form einer anteiligen Finanzierung der Personal- und Sachkosten vor.