Satzungsänderung & Mehrheiten

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Das Oberlandesgericht München (OLG) hat mit Beschluss vom 30.01.2020 [Aktenzeichen 31 Wx 371/19] entschieden, dass Bestimmungen in Vereinssatzungen, die die Voraussetzungen für eine Satzungsänderung erhöhen, unbeachtlich sind, wenn die tatsächlichen Verhältnisse des Vereinslebens dazu führen, dass die Satzung faktisch dauerhaft unabänderlich ist.

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