Satzung & Vereinszwecksänderung

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Manche Vereine sind nicht gleich bei ihrer Grün­dung gemeinnützig. Wenn sich die Mitglieder später entscheiden, die Gemeinnützigkeit anzustreben, bedarf es einer Satzungsänderung.

Quelle LG München I, Urteil 21.10.2022 [Aktenzeichen 25 O 2792/22].

Änderung des Vereinszwecks bedarf der Zustimmung sämtlicher Mitglieder

Das Landgericht München I (LG) hat sich in diesem Zusammenhang mit der Frage beschäftigt, wann eine Änderung des Vereinszwecks vorliegt. Das ist der Fall, wenn die Leitidee des Vereins ausgetauscht wird und sich die große Linie ändert, wegen der sich die Vereinsmitglieder zusammengeschlossen haben. Die Mitgliedschaft nimmt dann einen gänzlich anderen Charakter an, mit dem kein Mitglied bei seinem Beitritt rechnen konnte. Zu einer Änderung des Vereinszwecks bedarf es der Zustimmung sämtlicher Mitglieder.

Im Urteilsfall war die Satzungsänderung in einer ordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen worden. Ursprünglich war der Verein eng mit einem studentischen Corps verbunden. Die Zweckänderung bestand darin, dass er den Zweck von der ideellen und materiellen Förderung dieses Corps und seiner Mitglieder auf die allgemeine Unterstützung hilfsbedürftiger Studenten umstellen wollte. Da nicht alle Vereinsmitglieder dieser Änderung des Vereinszwecks zugestimmt hatten, war die Satzungsänderung laut LG nichtig.