Satzung & nicht verfolgte Zwecke

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Was geschieht, wenn eine gemeinnützige Einrichtung einen ihrer Satzungszwecke nicht mehr verfolgt? Muss sie dann die Satzung ändern, um weiter als gemeinnützig anerkannt werden zu können? Mit diesen Fragen hat sich die Oberfinanzdirektion Frankfurt a. M. (OFD) in einer Verfügung vom 03.03.2021 [Aktenzeichen S 0177 A – 6 St 53] befasst.