Satzung & Ausschluss von Extremisten
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Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) stellte mit dem Urteil vom 16.12.2020 [Aktenzeichen 9 U 23819] klar, dass Vereine die Mitglieder extremistischer Parteien ausschließen können, wenn eine entsprechende Satzungsklausel die Grundlage dafür liefert.
Lesen Sie den gesamten Artikel der Ausgabe 04/2021 aus dem Newsletter „Vereinsinfobrief".
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