Rundfunkgebühren & Gemeinnützigkeit

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Die Befreiung von den Rundfunkbeiträgen nach Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) setzt laut Urteil des Verwaltungsgericht Aachen vom 02.06.2020 [Aktenzeichen 8 K 2249/18] eine steuerliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit voraus.