Register & Geschäftsführerdaten

Datum:

Nach der Handelsregisterverordnung sind unter anderem der Name eines Geschäftsführers sowie dessen Geburtsdatum und Wohnort in das Register aufzunehmen.

Quelle   OLG Celle, Beschluss 24.02.2023 [Aktenzeichen 9 W 16/23].

Persönliche Angaben bleiben trotz Datenschutz erforderlich

Der Geschäftsführer einer GmbH hat keinen registerrechtlichen Anspruch auf Löschung seines bereits eingetragenen Geburtsdatums und Wohnorts aus dem Registerblatt des Handelsregisters. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Celle hervor. Funktionsfähige und verlässliche öffentliche Register seien für die Sicherheit und Leichtigkeit des Rechtsverkehrs unerlässlich. Geschäftspartner sollten sich zuverlässig informieren können. Auch datenschutzrechtliche Widerspruchsrechte gegen die Aufnahme der Daten bestünden deshalb nicht.

Hinweis   Die Vorgaben bezüglich des Handelsregisters sind mit denen des Vereinsregisters vergleichbar, so dass die Entscheidung auf Vorstände von Vereinen übertragbar ist.

Der betroffene Geschäftsführer hat Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.