Praxisfall & Vorstandsfähigkeit

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Mit Bezug auf die Satzungsregelung „der Verein ist politisch, religiös und weltanschaulich neutral“ wurde auf der Mitgliederversammlung mit großer Mehrheit entschieden, dass die Vorstandsmitglieder nicht Mitglied in einer politischen Partei sein dürfen. Ist dieser Beschluss zulässig?