Praxisfall & Stimmenauszählung

Datum:

Bei Beschlüssen der Mitgliederversammlung darf das Stimmergebnis nicht überschlägig ermittelt werden, auch wenn die Mehrheit sehr deutlich ist.

Wie muss die Stimmenauszählung bei Beschlüssen der Mitgliederversammlung erfolgen?

Antwort   Die überschlägige Ermittlung ist unzulässig, denn Stimmen müssen genau ausgezählt werden. Dafür gibt es zwei Verfahren:

  • Das Additionsverfahren Beim Additionsverfahren werden jeweils die Ja- und die Nein-Stimmen ausgezählt. Ein Beschluss ist zustande gekommen, wenn die Zahl der Ja-Stimmen größer ist als die der Nein-Stimmen. Enthaltungen müssen nicht gezählt werden; ungültige Stimmen ebenfalls nicht.
  • Das Subtraktionsverfahren Beim Subtraktionsverfahren muss die Zahl der anwesenden Mitglieder bekannt sein und zwar im Zeitpunkt der Abstimmung. Dann werden nur die Nein-Stimmen und Enthaltungen gezählt. Die Zahl der Ja-Stimmen entspricht somit der Zahl der Anwesenden, die weder mit Nein gestimmt noch sich enthalten haben.

FAZIT   Der erste Beschluss war zwar nicht ungültig, aber anfechtbar. Der zweite Beschluss war nur korrekt, wenn die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zum Abstimmungszeitpunkt bekannt war und die genaue Zahl der Ja-Stimmen errechnet werden konnte und auch wurde.