Praxisfall & Wiederwahlbegrenzung

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Im Rahmen unserer Satzungsänderung haben wir eine Begrenzung der Wiederwahl für den Vorstand vorgesehen. Vorstandsmitglieder dürfen nach der neuen Satzung nur noch zweimal wiedergewählt werden. Da unser bisheriger Vorstand schon zwei Amtszeiten hinter sich hat, sich aber gerne noch einmal aufstellen lassen möchte, stehen wir nun vor der Frage, ob er überhaupt noch kandidieren kann oder ob sich die Begrenzung der Wiederwahl erst zukünftig auswirken wird.

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