Praxisfall & Satzungsklauseln für Mitgliedsbeiträge

Datum:

Die Bedeutung der Vereinssatzung für die praktische Vereinsorganisation ist kaum zu unterschätzen. Dieser Beitrag befasst sich damit, wie Sie durch entsprechende Satzungsklauseln das Thema Mitgliedsbeiträge nach Ihren Vorstellungen gestalten können.

Das müssen Sie in der Satzung auf jeden Fall regeln

Die Beitragspflicht gehört zu den grundlegenden Mitgliederpflichten. Sie muss deswegen in der Satzung geregelt sein. Andernfalls kann der Verein die Mitglieder nicht zur Beitragszahlung verpflichten.

Eine Beitragsordnung, die nicht Teil der Satzung ist, kann lediglich Verfahrensdetails regeln, aber keine Beitragspflicht konstituieren.

Wichtig   In der Satzung geregelt muss daher

  • die Art des Beitrags (d. h. Regelbeitrag und Sonderbeiträge wie Umlagen oder Aufnahmegebühren) und
  • er Inhalt des Beitrags (d. h. Geld, Dienstleistungen oder Sachbeiträge).

Regelt die Satzung lediglich allgemein, dass Beiträge erhoben werden, kann der Verein nur Geldbeiträge verlangen.

Lesen Sie den vollständigen Artikel dazu unter unseren Downloads.