Praxisfall & Darlehen an Verein im Ausland

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Ein Verein fragt: Unser gemeinnütziger Verein in Deutschland möchte einem befreundeten gemeinnützigen Verein nach dänischem Recht mit Sitz in Dänemark ohne Bezug nach Deutschland ein Darlehen für den Kauf einer Immobilie in Dänemark geben. Das Darlehen wird verzinst. Wird hier die Gemeinnützigkeit des in Deutschland ansässigen Vereins gefährdet?

Darlehen an einen befreundeten Verein im Ausland – geht das?

Gibt es eine Möglichkeit solch ein Darlehen zu vergeben?

Antwort   Im EU-Ausland gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie in Deutschland. Es kommen zwei Zuordnungen in Frage:

1. Das Darlehen wird zu banküblichen Konditionen aus nicht zeitnah zu verwendenden Mitteln gewährt. Dann ist die Steuerbegünstigung des Darlehensnehmers ohne Bedeutung.

2. Es handelt sich um eine (leihweise) Mittelweitergabe nach § 58 Nr. 2 AO. Hierfür darf der Verein grundsätzlich alle Mittel verwenden. Dann muss der Empfänger aber nach den Kriterien des deutschen Rechts steuerbegünstigt sein. Das müssen Sie mit entsprechenden Unterlagen nachweisen.