Praxisfall & Bewirtungs-Sponsoring

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In unserem Verein wird die Fußballmannschaft vom Wirt einer Pizzeria ca. alle zwei Wochen zu einem Mannschaftsessen eingeladen. Die Rechnungen des Wirts betragen zwischen 250 Euro und 480 Euro brutto je Einladung. Sind diese gesponserten Einladungsessen Sachspenden?

Sind Bewirtungen durch einen Sponsor bei diesem als Spende steuerlich abzugsfähig?

Antwort    Spenden unterliegen einer zusätzlichen Mittelbindung durch das Spendenrecht. Es kommt also auf die zweckgebundene Verwendung an, ob eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden darf.

 

Keine Sach- sondern Leistungsspende

Restaurationsleistungen sind umsatzsteuerlich keine Lieferungen, sondern sonstige Leistungen. Deswegen wird auch spendenrechtlich gelten, dass es sich um keine Sachspende, sondern um eine Leistungsspende (Geldspende)handelt. Es muss dann aber der entsprechende Mustertext für Geldspenden verwendet werden.

 

Doppelte Zweckbindung von Spenden

Spenden unterliegen nicht nur der allgemeinen gemeinnützigkeitsrechtlichen Mittelbindung, sondern zusätzlich der Bindung, dass die Spende für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird (§ 10b Abs. 1 S. 1 EStG). Diese Verwendung ist Voraussetzung für den Spendenabzug.

 

Wie wird die Spende verwendet?

Entscheidend ist also, ob es sich um eine zulässige Mittelverwendung handelt. Es handelt sich hier nicht um Bewirtungskosten sondern um unentgeltliche Zuwendungen an die Spieler. Solche Leistungen wären zunächst „Annehmlichkeiten“, die bis zu einer Höhe von 40 bzw. 60 Euro unschädlich sind. Weil diese Grenze bei vereinsbezogenen Anlässen aber ein Jahresbetrag pro Mitglied ist, wird sie bei regelmäßiger Bewirtung wohl deutlich überschritten.

Alternativ könnte die Bewirtung als Sachlohn an die Spieler behandelt werden. Über solche Vergütungen müssen aber vertragliche Regelungen bestehen, damit sie nicht als gemeinnützigkeitsschädliche verdeckte Gewinnausschüttung behandelt werden. Das einfachste wäre deswegen, die Bewirtungsleistung an die Spieler privat zu behandeln und nicht an den Verein. Dann kann aber natürlich keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.