Pflichtverletzung & WhatsApp Chat

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Vereine, die sich im Bereich der Flüchtlingshilfe engagieren, müssen gegenüber geflüchteten Menschen glaubwürdig auftreten. Das gilt gleichermaßen für die Gewinnung ehrenamtlicher Unterstützung und hauptamtlichen Personals. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) hat mit Urteil vom 19.07.2021 [Aktenzeichen 21 Sa 1291/20] geklärt, ob sich ein Verein von einem Mitarbeiter trennen kann, der sich illoyal äußert.