Pflegeversicherung & Nachweis Elterneigenschaft

Datum:

Zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts wird zum 01.07.2023 der Beitragssatz zur Pflegeversicherung nach der Kinderzahl differenziert. Dies bedingt zukünftig den Nachweis der Elterneigenschaft aller Mitarbeiter.

Quelle    Bundesgesundheitsministerium, Pressemitteilung vom 05.04.2023.

Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts

Zum 01. Juli 2023 wird der Beitragssatz zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 07. April 2022 nach der Kinderzahl differenziert.

  • Eltern zahlen dann generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose.
    Bei kinderlosen Mitgliedern gilt ein Beitragssatz in Höhe von 4%.
  • Bei Mitgliedern mit einem Kind gilt demgegenüber nur ein Beitragssatz von 3,4%.
  • Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt.
    Nach der jeweiligen Erziehungsphase entfällt der Abschlag wieder. Nach der Zeit, in der der wirtschaftliche Aufwand der Kindererziehung typischerweise anfällt, ist eine weitere Differenzierung zwischen Mitgliedern mit unterschiedlicher Kinderzahl nicht mehr vorgesehen.
    Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern gilt nach der Erziehungszeit daher wieder der reguläre Beitragssatz in Höhe von 3,4%.

 

Es gelten somit folgende Beitragssätze:

Mitglieder ohne Kinder                        = 4,00% (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3%)
Mitglieder mit 1 Kind                            = 3,40% (lebenslang) (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7%)
Mitglieder mit 2 Kindern                      = 3,15% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45%)
Mitglieder mit 3 Kindern                       = 2,90% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2%)
Mitglieder mit 4 Kindern                       = 2,65% (Arbeitnehmer-Anteil 0,95%)
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern    = 2,40% (Arbeitnehmer-Anteil 0,7%)

Die genannten Abschläge gelten, solange alle jeweils zu berücksichtigenden Kinder unter 25 Jahre alt sind. In der Kindererziehungsphase werden Eltern mit mehreren Kindern daher spürbar entlastet.

Der Arbeitgeberanteil beträgt immer 1,7%.