Ordnungsgemäße Kassenführung

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Bei der Kassenführung im Verein gibt es immer wieder Unsicherheiten. Die Finanzverwaltung hat dazu verschiedene Erlässe herausgegeben. Kasseneinnahmen und Kassenausgaben müssen grundsätzlich täglich festgehalten werden. Das bedeutet die Aufzeichnung jeder Einnahme und Ausgabe.

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD) hat in ihrer Verfügung vom 03.05.2021 [Aktenzeichen S 0315 – St 42] Informationen zur ordnungsgemäßen Kassenführung zusammengetragen.

Lesen Sie den gesamten Artikel der Ausgabe 10/2021 aus dem Newsletter „Vereinsinfobrief".