Offenlegung & Jahresabschlüsse 2021
Datum:
Das Bundesamt für Justiz hat mit Veröffentlichung vom 30.11.2022 bekannt gegeben, dass es vor dem 11. April 2023 kein Ordnungsgeldverfahren für die Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen zum Bilanzstichtag 31.12.2021 einleiten wird.