Notargebühren & Übertragung gGmbH-Anteile

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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Geschäftswert der notariellen Beurkundung der Übertragung eines Geschäftsanteils an einer gemeinnützigen GmbH sich nach dem Eigenkapital und nicht nach dem Stammkapital bestimmt.

Quelle   BGH Beschluss 06.02.2024 [Aktenzeichen II ZB 19/22].