Mitgliederversammlung & Nicht eingeladene Mitglieder

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Werden Mitglieder nicht zur Mitgliederversammlung eingeladen, führt das - auch ohne Anfechtung - in aller Regel zur Ungültigkeit der Beschlüsse. Das stellt das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) mit Beschluss vom 03.01.2019 [Aktenzeichen 7 W 72/18] klar.

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