Mitgliederversammlung & Minderheitenbegehren

Datum:

Laut Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 05.03.2020  [Aktenzeichen 22 W 80/19 ] muss die erforderliche Mehrheit für ein Minderheitenbegehren sowohl dem Vorstand als auch dem Vereinsregister gegenüber nachgewiesen werden.

 

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