Mitgliederversammlung & Mehrheiten

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Ist für eine Beschlussfassung eine einfache Mehrheit erforderlich, muss sich aus den Angaben im Versammlungsprotokoll eindeutig ergeben, dass diese Mehrheit erreicht wurde. Das zeigt der Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 23.05.2020 [Aktenzeichen 22 W 61/19].

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