Mitgliederversammlung & Einladungsfrist

Datum:

Laut Beschluss des Oberlandesgericht Hamm vom 20.11.2019 [Aktenzeichen 27 W 76/19] muss die Frist für die Einladung zur Mitgliederversammlung– wenn die Satzung das nicht regelt – mindestens eine Woche sein.

 

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