Mitgliederversammlung & Einladung eingetragener Vorstand

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Der Vereinsvorstand darf auch dann zur Mitgliederversammlung einladen, wenn seine Eintragung im Vereinsregister unrichtig ist. Das entschied das Brandenburgisches Oberlandesgericht mit Beschluss vom 09.06.2020 [Aktenzeichen 7 W 32/20].

Lesen Sie den gesamten Artikel der Ausgabe 17/2020 aus dem Newsletter „Vereinsinfobrief".

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