MiLoG & Pflichtpraktikum

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Vielfach bieten gemeinnützige Organisationen und Vereine Praktika an. Hier stellt sich die Frage, ob sie den Mindestlohn (seit dem 01.07.2021: 9,60 EUR) zahlen müssen. Ein solcher Anspruch besteht nicht immer, wie das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG) mit Urteil vom 16.03.2021 [Aktenzeichen 8 Sa 206/20] entschieden hat.