MiLoG 2024
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Das Bundeskabinett hat am 15.11.2023 die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn
- zum 01.01.2024 zunächst auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde angehoben und
- steigt in einem weiteren Schritt zum 01.01.2025 auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.
Quelle Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Pressemitteilung 15.11.2023.