Midijob & Übergangsbereich 2023

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Der Bundesrat hat in seiner 1026. Sitzung am 28.10.2022 dem „Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs“ zugestimmt (TOP 37, BR-Drucksache 523/22). Das Gesetz hebt ab 01.01.2023 die Obergrenze für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im sogenannten Übergangsbereich, in dem Arbeitnehmende lediglich einen reduzierten Beitragsanteil zahlen müssen, von 1.600 Euro auf 2.000 Euro im Monat an.

Quelle   Bundesrat Kompakt.