Künstlersozialkasse & Jahresmeldung 2022
Datum:
Haben Sie im letzten Jahr selbständige Künstler oder Publizisten beauftragt und ihnen Entgelte gezahlt? Dann müssen Sie jetzt daran denken, diese Entgelte bis zum 31.03.2023 an die Künstlersozialkasse zu melden.
Quelle § 27 KSVG.
Denken Sie an die Jahresmeldung!
Nach dieser Jahresmeldung wird die für 2022 fällige Künstlersozialabgabe berechnet. Für das Jahr 2022 betrug der Beitrag auf das gezahlte Honorar 4,2 % (2023: 5 %), wobei die Umsatzsteuer und die Reisekosten des Künstlers außer Betracht bleiben. Auch Vervielfältigungskosten (z.B. Druckkosten für eine Broschüre) bleiben unberücksichtigt.
Beachten Sie, dass die Abgabe fällig wird, wenn Sie Einzelunternehmer, eine GbR, eine OHG oder eine Partnerschaftsgesellschaft beauftragt haben. Nur bei einem Auftrag an eine GmbH fällt die Abgabe nicht an.
Hinweis Wenn Sie die Meldung nicht fristgerecht abgeben, ist das eine Ordnungswidrigkeit und die Künstlersozialkasse kann eine Schätzung vornehmen.