Kündigung & Geheimnisverrat

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Wenn Mitarbeiter von Vereinen von Sachverhalten Kenntnis erlangen, die strafrechtlich relevant sein können, stellt sich die Frage, ob sie dieses Wissen an Behörden weitergeben dürfen. Betrifft dieses Wissen einen Vorgesetzten, können auch arbeitsrechtliche Sanktionen drohen. Über eine solche Konstellation hat das Arbeitsgericht Aachen (ArbG) mit Urteil vom 22.04.2021 [Aktenzeichen 8 Ca 3432/20] entschieden.