Kündigung & Krankschreibung

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Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert sein, so das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 08.09.2021 [Aktenzeichen 5 AZR 149/21].

Dies gilt zumindest dann, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit der Dauer der Kündigungsfrist entspricht. In dem Fall muss der Arbeitnehmer beweisen (z.B. durch Entbindung des Arztes von seiner Schweigepflicht), dass er in dem Zeitraum tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt ist, andernfalls muss der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung leisten.

Quelle: BAG Pressemitteilung 25/21 vom 08.09.2021 (Auszug)

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