KSK 2022

Datum:

Planen Sie schon den Etat für 2022? Hinsichtlich der Künstlersozialabgabe besteht Planungssicherheit: Ab dem 01.01.2022 beträgt der Abgabesatz unverändert 4,2 %. Die Abgabepflicht besteht unabhängig von der Rechtsform des Auftraggebers und unabhängig davon, ob der Verein gemeinnützig ist oder nicht.

Weitere Informationen zum Thema Künstlersozialkasse finden Sie unter Themen & Formulare.