Kitareform 2020 Schleswig-Holstein
Datum:
Das Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) trat am 01.01.2021 in Kraft und hat folgende wesentlichen Änderungen beinhaltet:
Die Platzvergabe wurde gänzlich neu gefasst
Die Benennung eines QM-Beauftragten ist verpflichtend
Maximale Schließzeiten sowie Notbetreuung
Leistungsfreistellung von Mitarbeitern zur Vor- und Nachbereitung
Höchstsätze von Elternbeiträgen
Zusammenarbeit mit Elternvertretern
Die Betreuungsverträge sollten dringend an die neuen Regelungen angepasst werden.
Neue Überschrift
Hier steht die Langfassung diese Beitrags