Kitareform 2020 Schleswig-Holstein

Datum:

Das Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) trat am 01.01.2021 in Kraft und hat folgende wesentlichen Änderungen beinhaltet:

Die Platzvergabe wurde gänzlich neu gefasst
Die Benennung eines QM-Beauftragten ist verpflichtend
Maximale Schließzeiten sowie Notbetreuung
Leistungsfreistellung von Mitarbeitern zur Vor- und Nachbereitung
Höchstsätze von Elternbeiträgen
Zusammenarbeit mit Elternvertretern

Die Betreuungsverträge sollten dringend an die neuen Regelungen angepasst werden.

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