Kfz-Steuer & Bluttransporte

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Das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) hat mit Urteil vom 15.11.2019 [Aktenzeichen 13 K 2373/17] entschieden, dass Fahrzeuge, mit denen eilige Bluttransporte durchgeführt werden, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind.

Quelle: FG Pressemitteilung Nr. 4/2020.