KapESt & Nachweispflichten

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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erläutert mit seinem Schreiben vom 29.04.2021 in Randziffer 9.2 (Seite 12), welche Nachweise gemeinnützige Einrichtungen ihren Banken vorlegen müssen, damit diese keine Kapitalertragsteuer auf z.B. Zinseinkünfte einbehalten.